Großer Markt 28/1 | Saarlouisüber Photo Porst
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Gegenseitiges Vertrauen zwischen Mandant und Rechtsanwalt ist die Grundlage für beste Ergebnisse.

Hallo und willkommen auf unserer Seite. Wir sind Rechtsanwältin und Rechtsanwalt mit Sitz in Saarlouis mit Fachanwaltschaften im Familien und Arbeitsrecht. Mit zusammen über 15 Jahren in der Rechtsanwaltätigkeit und den verschiedensten bearbeiteten Fällen, verfügen wir über einiges an Berufserfahrung. Wir bearbeiten jeden Fall kompetent, sachlich und möglichst mit dem besten Erfolg zu Ihren Gunsten.

Wir freuen uns auf Sie.

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Rechtsanwälte

Ihre Rechtsanwälte mit Fachanwaltschaften im Bereich Arbeitsrecht und Familienrecht aus Saarlouis / Saarland.

NICOLE THIRION

Rechtsanwältin
Fachanwältin Arbeitsrecht
Fachanwältin Familienrecht

PHILIPP PAQUET

Rechtsanwalt
Geprüfter Datenschutzbeauftrager

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Gegenseitiges Vertrauen ist die
Grundlage für Erfolgreiche Ergebnisse
zwischen Mandant und Anwalt.

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Jahre Erfahrung
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Mandanten
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Tassen Kaffee
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Arbeitsweise

Wir nehmen uns Zeit. Wir hören Ihnen zu. Nur wenn wir genau wissen, was geschehen ist und welches Ziel Sie erreichen wollen, können wir Ihre rechtlichen Interessen sinnvoll und erfolgreich vertreten. Im laufenden Mandat beantworten wir Rückfragen spätestens am darauffolgenden Werktag.

01

Beratung

Wir beraten Sie auf der Grundlage Ihrer Schilderungen und Ziele zur Rechtslage.

02

Strategieentwicklung

Mit Ihnen gemeinsam erörtern wir Handlungsmöglichkeiten, deren Risiken und Kosten und unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung.

03

Durchsetzung

Grundsätzlich bemühen wir uns um eine außergerichtliche Lösung, da diese oft schneller und kostengünstiger zu erreichen ist. In der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen sind wir ebenfalls erfahren.

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Kostentransparenz ist essentiell für eine gute Zusammenarbeit

Ein Schwerpunkt in unseren Mandatsverhältnissen ist die ständige Kostentransparenz. Das Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG) bestimmt die Höhe und Berechnung der Gebühren der Rechtsanwälte in Deutschland. Die Erstberatung eines Verbrauchers kostet demnach bis zu 190,00€ zzgl. MwSt. Wir bieten die Erstberatung von bis zu einer Stunde zu diesen Kosten an.
Im Zivilrecht, also auch im Familienrecht sowie im Arbeitsrecht erfolgt die Abrechnung für eine Tätigkeit nach Gegenstandswert, also den Wert, um den „gestritten“ wird. Diese Vergütung steht in keinem Zusammenhang zum zeitlichen Aufwand des Rechtsanwaltes.
Gerne besprechen wir mit Ihnen die Kosten transparent vor Annahme des Mandates. In Einzelfällen sind wir bereit Ihnen eine Honorarvereinbarung (Pauschalhonorar oder auf Stundenbasis) anzubieten. Unser Stundensatz beträgt 230,00€ zzgl. MwSt. Sollte eine dauerhafte Geschäftsbeziehung aufgebaut werden, so besprechen wir gerne eine Reduzierung dieses Stundensatzes.

In gerichtlichen Verfahren darf von den gesetzlichen Gebühren nur nach oben abgewichen werden.

Beratungskostenhilfe- / Verfahrenskostenhilfe- / Prozesskostenhilfe

Wir sind uns unserer Rolle als Organ der Rechtspflege bewusst. Aus diesem Grund nehmen wir eine bestimmte Anzahl von Beratungskostenhilfe-/ Verfahrenskostenhilfe-/ Prozesskostenhilfe an. Leider können wir solche Mandate nicht unbegrenzt übernehmen, da die Vergütung in diesen Bereichen selten kostendeckend ist und ein wirtschaftliches Arbeiten in der üblichen Qualität bei der ausschließlichen Bearbeitung solcher Mandate nicht möglich ist.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten des Rechtsanwaltes zu zahlen, so bitten wir Sie vor Terminvereinbarung einen Beratungshilfeschein bei Ihrem zuständigen Amtsgericht zu beantragen.

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Kontakt

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe? Wir beraten Sie gerne und schätzen Ihren Fall kostenlos ein. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder hinterlassen Sie uns Ihre Telefonnummer für einen Rückruf von uns. Bis gleich.

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